Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

ARTIKEL 1 BEGRIFFSBESTIMMUNG UND ANWENDBARKEIT

1.1. Im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, im Folgenden bezeichnet als „die Bedingungen“, sind:

a. TerraSana:

TerraSana Natuurvoeding BV mit Sitz in Leimuiden [Niederlande], eingetragen bei der niederländischen Industrie- und Handelskammer unter der Nummer 28050625, handelnd unter dem Namen TerraSana.

b. Abnehmer:

Jede natürliche oder juristische Person, mit der TerraSana einen Vertrag schließt oder der TerraSana ein Angebot unterbreitet.

c. Vertrag:

Jede Vereinbarung und jeder Vertrag, der zwischen TerraSana und einem Abnehmer geschlossen wird, einschließlich jeder Änderung oder Ergänzung sowie aller Handlungen und Rechtsgeschäfte zu deren Vorbereitung und Durchführung.

d. Allgemeine Bedingungen:

Die vorliegenden, auf die Geschäftsbeziehung zwischen TerraSana und dem Abnehmer anwendbaren allgemeinen Bedingungen.

1.2. Diese allgemeinen Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge und auf alle anderen Handlungen und Rechtsgeschäfte zwischen TerraSana und dem Abnehmer anwendbar.

1.3. Abweichungen und/oder Ergänzungen von irgendeiner Bestimmung in einem Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Bedingungen bedürfen der Schriftform und beziehen sich ausschließlich auf den betreffenden Vertrag.

1.4. Diese allgemeinen Bedingungen sind auf alle Angebote und alle Geschäftsvorfälle zwischen TerraSana und dem Abnehmer anwendbar, auch wenn an der Durchführung Dritte beteiligt sind.

ARTIKEL 2 WIDERSPRUCH ZU ANDEREN BEDINGUNGEN

2.1 Von Abnehmern angewendete allgemeinen oder anderen Bedingungen sind nicht anwendbar, es sei denn, der Abnehmer lehnt die Anwendbarkeit der allgemeinen Bedingungen von TerraSana ausdrücklich ab und teilt dabei mit, an deren Stelle die eigenen (allgemeinen) Bedingungen anzuwenden, und TerraSana erklärt sich ausdrücklich und schriftlich damit einverstanden.

2.2 Bei Widersprüchen zwischen einem Angebot und den allgemeinen Bedingungen ist der Wortlaut des Angebots maßgeblich.

ARTIKEL 3 ANGEBOTE

3.1 Alle Angebote von TerraSana sind unverbindlich, sofern darin nicht eine Annahmefrist genannt wird.

3.2 Bei zusammengestellten Preisen ist TerraSana nicht zur Lieferung eines Teils der im Angebot genannten Produkte zu einem verhältnisgleichen Teil des angegebenen Gesamtpreises verpflichtet.

3.3 Angebote betreffen ausschließlich die im Angebot genannten Mengen und gelten nicht automatisch auch für Zusatz- oder Nachbestellungen.

ARTIKEL 4 VERTRAGSSCHLUSS

4.1 Ein Vertrag ist für TerraSana erst verbindlich, nachdem TerraSana ihn unterzeichnet hat oder schriftlich, was auch den elektronischen Weg (E-Mail) beinhaltet, bestätigt hat, an den betreffenden Vertrag gebunden zu sein oder wenn TerraSana die aufgegebene Bestellung liefert.

4.2 Der Mindestbestellwert bei TerraSana beträgt bei Bestellungen 2500 € (exkl. Mehrwertsteuer).

ARTIKEL 5 STORNIERUNG

5.1 Wenn der Abnehmer einen mit TerraSana geschlossenen Vertrag über die Lieferung von Produkten aus dem Standardsortiment von TerraSana stornieren will, werden keine Stornierungskosten berechnet.

5.2 Bei Stornierung eines Vertrags über die Lieferung von Produkten, die nicht zum Standardsortiment von TerraSana gehören, das heißt von Produkten, die auf Wunsch des Abnehmers für diesen hergestellt wurden oder die TerraSana für den Abnehmer bei Dritten bestellt hat, ist der Abnehmer zur Zahlung von Stornierungskosten in Höhe von 100 % des auf den Vertrag entfallenden Rechnungsbetrags (exkl. Mehrwertsteuer) zuzüglich der Kosten eventuell verbleibender, für den Abnehmer bestimmter Verpackungsmaterialien.

5.3 Wenn es dem Abnehmer anzulasten ist, dass von ihm gekaufte/bestellte Produkte nicht geliefert werden können, gilt dies als Stornierung des Vertrags.

ARTIKEL 6 PREISE

6.1 Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die angegebenen Preise in Euro exkl. Mehrwertsteuer und eventueller anderer staatlicher Steuern und/oder Zuschläge. Verpackungskosten sind nicht inbegriffen. Transportkosten sind mit Ausnahme Deutschlands nicht inbegriffen, sondern gehen zulasten des Abnehmers, sofern nicht im Vertrag etwas anderes angegeben ist.

6.2 Die Produkte werden zu den am Tag ihres Versands geltenden Preisen in Rechnung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

6.3 Die von TerraSana in Angeboten genannten Preise basieren auf den am Tag des Angebots geltenden oder den vor dem Tag des Inkrafttretens des Vertrags bekannten selbstkostenbestimmenden Faktoren.

6.4 Wenn TerraSana eine Preiserhöhung angekündigt hat und der Abnehmer vor deren Inkrafttreten mehr als das 1,25-Fache des üblichen Volumens in einem durchschnittlichen Verkaufsmonat, berechnet über die 12 vorangegangenen Monate, bestellt, gilt dies als ungewöhnliche Bestellung in spekulativer Absicht. In diesem Fall wird der Saldo der Bestellung, der das durchschnittliche monatliche Bestellvolumen des Abnehmers überschreitet, aus der Bestellung gelöscht oder einer neuen Bestellung hinzugefügt, die ausgeliefert wird, nachdem der neue Preis in Kraft getreten ist.

ARTIKEL 7 BESTELLUNG

7.1 Bestellungen müssen in elektronischer Form (EDI) aufgegeben werden. Wenn der Abnehmer nicht über diese Möglichkeit verfügt, kann er per E-Mail an die Adresse order@terrasana.nl bestellen, jedoch ausschließlich in einem von TerraSana vorgegebenen Format (siehe hier). Bei Bestellungen auf andere Weise berechnen wir eine Verwaltungsgebühr von 40 € pro Bestellung.

7.2 TerraSana hat mit dem Abnehmer einen festen Liefertag und/oder Lieferzeitpunkt vereinbart. Reguläre Bestellungen in den Niederlanden müssen mindestens 48 Stunden im Voraus aufgegeben werden und vor 11:00 Uhr morgens bei TerraSana eingegangen sein, Tag A, damit sie am Tag C zur Abholung bereitstehen. Bestellungen können per E-Mail an order@terrasana.nl gesendet werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.  Kundenspezifische Produkte müssen mindestens 6 Wochen im Voraus bestellt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Lieferungen per Lkw außerhalb der Niederlande gilt, dass die Bestellung spätestens 10 Werktage nach Auftragsbestätigung durch TerraSana beim Abnehmer eintrifft, sofern mit dem Abnehmer nichts anderes vereinbart wurde.

ARTIKEL 8 LIEFERUNG

8.1 Der Abnehmer trägt die Gefahr für die Produkte während des Transports, wenn er den Transport selbst übernimmt. Die Gefahr geht auf den Abnehmer über, sobald die Produkte auf unserem Gelände oder an einem anderen von uns benannten Ort für die Übertragung an den Abnehmer zur Verfügung stehen.

8.2 Wenn TerraSana den Transport übernimmt, geht die Gefahr auf den Abnehmer über, sobald TerraSana die Produkte dem Abnehmer angeboten und ab Lkw-Ladebordwand/Transportbehälter am vereinbarten Ort geliefert hat.

8.3 Sofern nicht anders vereinbart werden Produkte auf Europaletten geliefert. Je nach Vereinbarung zwischen TerraSana und dem Abnehmer werden die Paletten bei der Lieferung oder Abnahme Nummer für Nummer in einem Zustand, der keine Reparatur erfordert, oder über einen Palettenpool ausgetauscht. Eine Lieferung auf anderen als Europaletten wird dem Abnehmer in Rechnung gestellt. Für eine eventuelle Lieferung auf Rollen in Transportbehältern werden Verpackungskosten in Rechnung gestellt.

8.4 TerraSana liefert Komplettlieferungen. Sollten bestimmte Produkte zum Zeitpunkt der Bestellung nicht lieferbar sein, wird der Abnehmer gebeten, zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Bestellung aufzugeben.

ARTIKEL 9 REKLAMATIONEN

9.1 Die Produkte werden in Übereinstimmung mit der TerraSana Produktspezifikation geliefert. Diese definiert die Voraussetzungen und Grenzen, unter denen TerraSana ein lebensmittelechtes Produkt garantiert. Die Spezifikationen werden auf Wunsch des Kunden pro Artikelnummer zur Verfügung gestellt. Bei länderspezifischen (Lebensmittelsicherheits-)Gesetzen oder Kennzeichnungsvorschriften ist der Käufer dafür verantwortlich, TerraSana im Voraus zu informieren. Dies geschieht bei Vertragsabschluss.  Änderungen, die die Lebensmittelsicherheit betreffen, wie z.B. die Änderung von Allergenen, werden dem Kunden proaktiv mitgeteilt.

9.2 Bei Lieferung der Produkte an die Anschrift des Abnehmers muss der Abnehmer sichtbare Schäden, Mängel oder Fehlmengen auf dem Lieferschein oder Frachtbrief vermerken oder auf andere Weise schriftlich bei TerraSana anzeigen; andernfalls gilt als erwiesen, dass die Produkte dem Abnehmer zumindest äußerlich in gutem und unbeschädigtem Zustand geliefert wurden.

9.3 Beschwerden über nicht unmittelbar feststellbare Fehlmengen oder Mängel am Liefergegenstand sind vom Abnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung an die vereinbarte Lieferadresse, unter Verwendung des Reklamationsformulars bei TerraSana einzureichen.

ARTIKEL 10 ZAHLUNG

10.1 Die Rechnungsstellung für die gelieferten Produkte erfolgt ausschließlich auf Namen und Kundennummer. Die Zahlung der Endbeträge der Verkaufsrechnungen von TerraSana erfolgt per Banküberweisung oder per Lastschrifteinzug ohne jeden Anspruch auf Ermäßigung oder Ausgleich.

10.2 Der Abnehmer begleicht die Rechnung von TerraSana unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer innerhalb der gesetzlichen Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Rechnungseingang

ARTIKEL 11 EIGENTUMSVORBEHALT

11.1 Von TerraSana an den Abnehmer gelieferte Produkte bleiben Eigentum von TerraSana, bis der Kaufpreis einschließlich Zinsen und Kosten vollständig an TerraSana entrichtet wurde, wobei jede Zahlung immer auf die am längsten offene Rechnung angerechnet wird.

11.2 Alle im Besitz des Abnehmers befindlichen von TerraSana stammenden Produkte gelten immer als dieselben wie die in den ausstehenden Rechnungen angegebenen Produkte, jedenfalls soweit die im Besitz des Abnehmers befindliche Produktmenge nach Art und Zusammensetzung die in den ausstehenden Rechnungen genannten Mengen nicht überschreitet.

11.3 Der Abnehmer ist nicht berechtigt, die nicht bezahlten Produkte zu verpfänden oder daran ein besitzloses Pfandrecht oder irgendein anderes dingliches Recht zugunsten eines Dritten daran zu bestellen.

11.4 Es ist dem Abnehmer gestattet, die gelieferten, noch nicht bezahlten Produkte zu veräußern, soweit dies in den Rahmen seiner üblichen Geschäftstätigkeit fällt, es sei denn, TerraSana hat den Abnehmer schriftlich aufgefordert, die gelieferten Produkte unverzüglich TerraSana zur Verfügung zu stellen.

ARTIKEL 12 HÖHERE GEWALT

12.1 Höhere Gewalt im Sinne dieser Bedingungen ist neben den Umständen, die kraft Gesetzes und Rechtsprechung als solche gelten: alle externen, sowohl vorhersehbaren als auch unerwarteten Umstände, die sich des Einflusses von TerraSana entziehen und TerraSana an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, einschließlich höherer Gewalt seitens des Lieferanten von TerraSana und/oder Streiks.

12.2 Im Falle der höheren Gewalt seitens TerraSana wird die Durchführung des Vertrags ausgesetzt, solange es TerraSana infolge des Zustands höherer Gewalt unmöglich ist, den Vertrag durchzuführen. Bei anhaltender höherer Gewalt ist TerraSana berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass TerraSana daraus irgendeine Schadensersatzverpflichtung gegenüber dem Abnehmer erwächst.

12.3 Wenn der Zustand der höheren Gewalt seitens TerraSana länger als 2 Wochen anhält, ist der Abnehmer berechtigt, die Lieferungen, die während des Zeitraums der höheren Gewalt hätten erbracht werden müssen, kostenlos zu stornieren, jedoch ohne dass ihm daraus ein Anspruch auf Vergütung des eventuell entstandenen Schadens erwächst.

ARTIKEL 13 ANWENDBARES RECHT

13.1 Auf den zwischen TerraSana und dem Abnehmer geschlossenen Vertrag ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.

13.2 Wenn zwischen TerraSana und dem Abnehmer eine Streitigkeit über das Zustandekommen, die Auslegung, die Durchführung oder die unterlassene, nicht ordnungsgemäße oder nicht fristgerechte Durchführung eines zwischen ihnen geschlossenen Vertrags entsteht, sind sie verpflichtet, sich im Verhandlungswege um eine gütliche Einigung zu bemühen, bevor die Streitigkeit einem Zivilgericht vorgelegt wird.

13.3 Diese allgemeinen Bedingungen wurden am 25.10.2020 festgestellt und sind bei der niederländischen Industrie- und Handelskammer (Kamer van Koophandel) in Den Haag hinterlegt. Es gilt jeweils die zuletzt hinterlegte bzw. die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Geschäftsvorfalls mit TerraSana geltende Fassung.